Elternbeitragstabelle gültig ab 01.02.2023

Durchschnittl. tägliche Nutzungszeit

Beiträge für den Kindergarten

Mindestbuchungszeit 4-5 Stunden

Beiträge für den Bereich Krippe

Mindestbuchungszeit 3-4 Stunden

Beiträge für den Bereich Hort

Mindestbuchungszeit 2-3 Stunden

Elternbeitragzuschuss ab dem vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes gemäß Art. 23 BayKiBiG*

1-2

 

2-3

72,00€

3-4

160,00€

80,00€

 

4-5

110,00€

176,00€

88,00€

100,-€ Zuschuss

5-6

121,00€

192,00€

96,00€

100,-€ Zuschuss

6-7

132,00€

208,00€

104,00€

100,-€ Zuschuss

7-8

143,00€

224,00€

112,00€

100,-€ Zuschuss

8-9

154,00€

240,00€

120,00€

100,-€ Zuschuss

9-10

165,00€

256,00€

128,00€

100,-€ Zuschuss

 *Der in Art 23 Abs. 3 BayKiBiG geregelte Elternbeitragszuschuss wird an die Eltern weitergegeben. Der aufgeführte Elternbeitrag verringert sich dementsprechend. Der Zuschuss beträgt 100 Euro pro Monat und wird für die Zeit vom 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, bis zum Schuleintritt gewährt (Art. 23 Abs. 3 Satz 2 BayKiBiG)

Bei den Schulkindern kann eine Frühbetreuung von 06:45 Uhr bis 07:30 Uhr gebucht werden